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   VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73   

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https://dejure.org/2022,12820
VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73 (https://dejure.org/2022,12820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.05.2022 - 2 ZB 21.73 (https://dejure.org/2022,12820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 2 ZB 21.73 (https://dejure.org/2022,12820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BayBO Art. 68 Abs. 5, Art. 71 S. 4
    Kein Sachentscheidungsinteresse an einr Baugenehmigung bzw. an einem Bauvorbescheid (hier: Vertragsgestaltung mit der Möglichkeit zu Einkommensverbesserungen)

  • rewis.io

    Sachentscheidungsinteresse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer nicht (mehr) bauen kann, bekommt auch keine Baugenehmigung!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2008 - 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115 Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 15 B 16.1834

    Schutz "klassischer Gewerbenutzung" vs. Teilumnutzung einer Lagerhalle für das

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73
    Das Rechtsschutzinteresse für eine auf Genehmigungserteilung gerichtete Verpflichtungsklage fehlt, wenn Ziel der Rechtsverfolgung der Erhalt einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung ist, die sich mit Rücksicht auf rechtliche Verhältnisse außerhalb des Genehmigungstatbestandes nicht durchsetzen lässt und die Klage daher ersichtlich nutzlos ist (BayVGH, U.v. 27.1.2017 - 15 B 16.1834 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1997 - 5 S 3509/95

    Zulässigkeit eines Schafstalls im Außenbereich unabhängig vom Bestehen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73
    Diese meint unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. August 1997 (Az. 5 S 3509/95 - juris), dass ein gerichtliches Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung, ob die Ablehnung eines Bauvorbescheids zu Recht erfolgte oder nicht, immer dann besteht, wenn die Behörde - wie hier - in der Sache entschieden hat, anstatt sich auf ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse zu berufen.
  • VGH Bayern, 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789
    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • BVerwG, 20.07.1993 - 4 B 110.93

    Baugenehmigung - Zivilrechtliche Hindernisse - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73
    Davon ist nach der Rechtsprechung des Senats auszugehen, wenn feststeht, dass der Bauherr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an einer Verwertung der begehrten Genehmigung gehindert ist (BayVGH, U.v. 11.6.2014 - 2 B 13.2555 - juris; vgl. auch BVerwG, B.v. 20.7.1993 - 4 B 110.93 - juris).
  • BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15

    Beamter; Lehrer; Ernennung; Ernennungsurkunde; Teilzeitbeschäftigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73
    Diese erfordert bei anwaltlich vertretenen Beteiligten insbesondere auch die Darlegung, dass ein Beweisantrag erstinstanzlich gestellt wurde oder dass sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289

    Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73
    Im Berufungszulassungsverfahren sind die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen in der Regel nicht aus Billigkeitsgründen der unterliegenden Partei aufzuerlegen (vgl. BayVGH, B.v. 11.10.2001 - 8 ZB 01.1789 - BayVBl 2002, 378).
  • VGH Bayern, 11.06.2014 - 2 B 13.2555

    Eine wirksame artenschutzrechtliche Auflage für ein früheres Vorhaben, die auch

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2022 - 2 ZB 21.73
    Davon ist nach der Rechtsprechung des Senats auszugehen, wenn feststeht, dass der Bauherr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an einer Verwertung der begehrten Genehmigung gehindert ist (BayVGH, U.v. 11.6.2014 - 2 B 13.2555 - juris; vgl. auch BVerwG, B.v. 20.7.1993 - 4 B 110.93 - juris).
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Insoweit handelt es sich aber um einen Ausnahmefall, der voraussetzt, dass sich das Hindernis schlechthin nicht ausräumen lässt (BVerwG, Urteil vom 17.10.1989, a. a. O., Rn. 13 und Beschluss vom 12.8.1993, Az. 7 B 123.93, Rn. 3 f.; vgl. dazu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.5.2022, Az. 2 ZB 21.73, Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.2.2017, Az. 3 S 1748/14, Rn. 39; jeweils juris).
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